Wenn Sie nicht einverstanden mit einem Verwaltungsakt der Finanzbehörden sind, nimmt Ihnen Steuerberater Ralf Hartmann und seine Kanzlei das Problem ab.
Im Rahmen der Rechtsbehelfe wägen wir ab, welchen Weg (z. B. Klage) man beschreiten kann, formulieren Einsprüche und reichen diese ein.